Plenarsitzung 05.11.2020 - Mein Redebeitrag zum Thema Öffentliche Trinkwasserversorgung

Veröffentlicht am 05.11.2020 in Reden

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte mich einmal strikt an den Antrag; meine Zeit ist auch sehr begrenzt. Es ist natürlich das gute Recht der AfD und auch von der Geschäftsordnung des Landtags gedeckt, Anträge nach § 52 Abs. 3 im Plenum behandeln zu lassen.

Aber unter den jetzigen Umständen hätten Sie gern darauf verzichten können, auch aufgrund Ihrer Befürchtung, was das längere Tragen des Mund-Nasen-Schutzes betrifft; denn rein inhaltlich hat dieser Antrag nicht viel zu bieten, zumal die Punkte II.1 und II.2 quasi abgearbeitet sind. Daran – dies sagte Kollege Zschocke bereits – ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts, den wir ablehnen werden.

Die Staatsregierung hat berichtet und die Zahlen der Anschlussgrade genannt. Man kann sich das, wie bereits gesagt, auch selbst erarbeiten. Der Anschlussgrad liegt bei 99,3 %. Eine zusätzliche Erhebung würde auch keinen neuen Sachstand bringen. Die Richtlinie „Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur“ wurde mittlerweile fortgeschrieben, und der zweite Förderaufruf wurde Anfang Oktober veröffentlicht. Darin enthalten ist die Härtefallregelung, über die schon diskutiert wurde, die Erhöhung der Fördersumme nicht in jedem Fall, aber zumindest in kritischen und zu begründenden Einzelfällen. Das sind aber, wie gesagt, nur Einzelfälle, und es betrifft nicht 99,9 % der anderen Fälle.

Wir haben einen Antrag der LINKEN zu diesem Thema diskutiert und angehört. Dabei lagen die von den Sachverständigen genannten Höchstbeträge für Grundstücksanschlüsse bei 25 000 Euro. Nur ganz wenige Fälle lagen darüber, ansonsten lagen sie deutlich darunter. Bleibt noch Punkt II.2, die Anhebung des Fördersatzes von 65 auf 90 %. Die Stellungnahme der Staatsregierung hat bereits auf einen Fakt verwiesen, den auch die Sächsische Haushaltsordnung abbildet: dass hier ein langfristiger persönlicher Vorteil vorliegt, weshalb eine interessengerechte Beteiligung erforderlich und angemessen ist. Wir sprechen hierbei über Baukostenzuschüsse, die sich zwischen 2 000 und 5 000 Euro bewegen, und nicht von diesen astronomischen Summen – außer natürlich in Einzelfällen.

Abgesehen davon hat sich auch gezeigt, dass nicht alle vom Anschlusszwang überzeugt sind und auf den eigenen Brunnen setzen, was natürlich die Probleme mit sich bringt, die Kollege Heinz nannte Aber das sind nur einige periphere Grundstücke, die im Notfall auch mit dem Tanklaster angefahren werden können. Ich schließe mich unserem Sachverständigen aus der Anhörung an, der sagte, dass die Förderquote ausreichend sei und es mit Blick auf die Begrenztheit der finanziellen Mittel noch genügend andere Aufgaben der Wasserwirtschaft gebe, die ein besseres Aufwand-Nutzen-Verhältnis bieten – bestimmt auch das, welches Sie nebenbei angesprochen haben und bei dem es nicht nur um den Anschluss, sondern vor allem um die langfristige Finanzierung der Unterhaltung und Wartung der Wasserversorgung geht.

Mehr ist an dieser Stelle auch in Anbetracht der Umstände nicht zu sagen. Wir kümmern uns bereits um die Brunnendörfer, und sollte in Zukunft eine Nachsteuerung notwendig sein, dann werden wir uns auch darum kümmern. Herzlichen Dank

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