Am ersten Septemberwochenende war es endlich so weit und der Koalitionsausschuss der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP verhandelte das nunmehr dritte Entlastungspaket, um auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu reagieren. Volkmar Winkler, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zeigt sich erleichtert und glücklich darüber, dass die Regierung um Bundeskanzler Scholz in Berlin die Breite der Gesellschaft mit dem erneuten Paket in den Fokus nimmt. Veranschlagte man für die ersten beiden Entlastungspakete bereits 30 Milliarden Euro, so zeigt sich mit der Summe von 65 Milliarden für das dritte Paket, die enorme Bereitschaft und Schlagkraft, die die sozialdemokratisch geführte Regierung an den Tag legt. Finanziert werden soll dieser finanzielle Kraftakt, welcher sich im Rahmen der Schuldenbremse bewegen soll, u.a. durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energieunternehmen.
Besonders, dass nun auch Rentnerinnen und Rentner 300 Euro sowie Studierende 200 Euro Energiepreispauschale erhalten werden wertet Winkler als überfällige und wichtige Maßnahme, um die ärgsten sozialen Verwerfungen abfedern zu können. Ebenfalls die verlautete Einführung einer Strompreisbremse für einen Basisverbrauch wird dazu führen, dass Strom einerseits für die Menschen und Unternehmen bezahlbar bleibt, diese aber zugleich auch zu einem angemessen und zumutbaren Energiesparen angehalten werden.
„In der Krise zeigt der deutsche Staat sein soziales Grundverständnis und sorgt dafür, dass Geld von Zufalls- und Kriegsgewinnern umverteilt wird, damit niemand im Winter frieren muss oder im Dunkeln sitzt, weil Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt werden können. Neben den schnellen und kurzfristigen Entlastungen freue ich mich, dass die Ampel in Berlin auch langfristig mit dem neuen Bürgergeld, einem überarbeitenden Wohngeld sowie höherem Kindergeld der sozialen Kälte entgegenwirkt“, so Landtagsabgeordneter Winkler, der gespannt ist auf die genauen Details der entsprechenden Bundesgesetzte in den nächsten Tagen und Wochen.
Die Ergebnisse zusammengefasst:
- Strompreisbremse für den Basisverbrauch: Der Preis für den Grundbedarf an Strom wird gedeckelt.
- Zufallsgewinne von Energieunternehmen werden abschöpfen. Entweder EUweit, aber mindestens in Deutschland. Ähnliches wird für den Wärmesektor angestrebt.
- Die geplante Erhöhung der C02Bepreisung um 5 Euro pro Tonne zum 01.01.2023 wird um eine Jahr auf 2024 verschoben.
- 300 Euro Energiepreispauschale jetzt endlich auch für Rentner*innen (zum 01.12.2022 über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt) sowie 200 Euro für Studierende und Fachschüler*innen (die Kosten trägt der Bund, über eine schnelle und unbürokratische Auszahlung muss mit den Bundesländern beraten werden).
- Reduzierter MWSt.Satz von 7% auf Gas vom 01.10.2022 bis 31.03.2023, u.a. um die Belastung durch die Gasumlage für die Verbraucher*innen abzufedern.
- Wohngeldreform zum 01.01.2023: Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld, in dem künftig auch Heizkosten berücksichtigt werden.
- Erneuter Heizkostenzuschuss für die Bezieher*innen von Wohngeld: Einmalig 415 Euro für einen 1Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).
- Verbesserter Schutz für Mieter*innen, die ihre Betriebskosten nicht sofort zahlen können und Verhinderung von Strom und Gassperren.
- 1,5 Milliarden Euro Bundesmittel für eine günstige und bundesweit gültige Nachfolge für das 9Euro-Ticket. Bei Kofinanzierung durch die Länder soll das bundesweit gültige ÖPNV-Ticket 49 bis 69 Euro kosten.
- Bessere Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die energieintensiv produzieren über die KfWFörderbank.
- Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber Einmalzahlungen vereinbaren, sind diese bis 3.000 Euro steuer und abgabenfrei.
- Kindergeld steigt um 18 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind zum 01.01.2023.
- Der Kinderzuschlag steigt erneut auf 250 Euro im Monat ab 01.01.2023 – bis zur Einführung einer höheren Kindergrundsicherung.
- Einführung Bürgergeld, das ein würdevolles Leben ermöglicht: Zum 01.01.2023 werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch das moderne Bürgergeld abgelöst. Neue Berechnungsmethoden sollen die Inflation stärker berücksichtigen, wodurch die Grundsicherung auf gut 500 Euro im Monat ansteigen wird.
- Anhebung der MidiJobgrenze auf 2.000 Euro im Monat zum 01.01.2023. Dadurch zahlen mehr Menschen mit niedrigem Einkommen geringere Sozialversicherungsbeiträge.
- Verlängerung KurzarbeitergeldRegelungen über den 30. September hinaus.
- Die sog. Doppelbesteuerung der Rente wird zwei Jahre eher als geplant zum 01.01.2023 beendet. Rentenbeiträge können damit bereits ab kommenden Jahr vollständig von der Steuer abgesetzt werden.