Bundespolitik
01.10.2022 in Bundespolitik
Es war die zentrale Forderung der SPD zur Bundestagswahl 2021: Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Nachdem die SPD den gesetzlichen Mindestlohn überhaupt 2015 durchgesetzt hat, folgt nun nach der gewonnenen Bundestagswahl und Bildung der Ampel-Bundesregierung der nächste Schritt zum 01.10.2022. Der Mindestlohn wird in einem einmaligen Schritt durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf 12 Euro erhöht.
Gerade in Sachsen werden zu viele Menschen mit Niedriglöhnen abgespeist. Gute Arbeit muss aber auch ordentlich bezahlt werden. Erst ein Lohn von 12 Euro ist auch tatsächlich annähernd armutsfest. Laut einer aktuellen Studie (des Pestel Instituts für Systemforschung e. V. im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) werden in Sachsen 426.000 Menschen von einem 12-Euro-Mindestlohn profitieren. Das sind mehr als 10 Prozent der Einwohner Sachsens und 20 Prozent der rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer. Besonders Frauen, Ostdeutsche, befristet Angestellte und Menschen in Teilzeit werden überproportional von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Überdurchschnittlich wird die Erhöhung in den Branchen Landwirtschaft, Körperpflege, Floristik, Gastronomie, Reinigung und dem Einzelhandel die Löhne ansteigen lassen.
In Nordsachsen werden 20.800 und im Landkreis Leipzig 28.000 Menschen davon profitieren!
Angesichts dieser beeindruckenden Zahlen für seine Region zeigt sich Landtagsabgeordneter Volkmar Winkler froh darüber, dass Wort gehalten wurde und besonders in solche angespannten Zeiten viele mehr Geld in der Tasche bzw. bei gleichem Lohn mehr Freizeit haben werden.
Darüber hinaus nützt das Anheben der unteren Lohnhaltelinie auch anderen im Niedriglohnsektor: Schon die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat gezeigt, dass auch Beschäftigte mit höheren Verdiensten von der erhöhten Lohnuntergrenze profitieren. Wenn Betriebe in den untersten Lohngruppen Erhöhungen vornehmen müssen, werden häufig auch mittlere Lohngruppen angepasst, um das Gehaltsgefüge im jeweiligen Betrieb – das sich z.B. nach Qualifikation oder übernommener Verantwortung bemisst – nicht durcheinander zu bringen. Im Ergebnis erhöhen sich oft auch die Verdienste von Beschäftigten, die bisher schon 12, 13 oder 14 Euro bekommen haben.
Diese sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns alleine reicht der Sozialdemokratie in Sachsen jedoch nicht aus: Für wirklich gute Löhne braucht es flächendeckende Tarifverträge und starke Gewerkschaften. Deswegen setzt sich Winkler in der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag dafür ein, dass öffentliche Aufträge vorrangig an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden.
Wer Fachkräfte halten will, muss auch gute Rahmenbedingungen bieten! Von der eigenen Arbeit leben zu können – das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Und eine Frage des Respekts.
05.09.2022 in Bundespolitik
Am ersten Septemberwochenende war es endlich so weit und der Koalitionsausschuss der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP verhandelte das nunmehr dritte Entlastungspaket, um auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu reagieren. Volkmar Winkler, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zeigt sich erleichtert und glücklich darüber, dass die Regierung um Bundeskanzler Scholz in Berlin die Breite der Gesellschaft mit dem erneuten Paket in den Fokus nimmt. Veranschlagte man für die ersten beiden Entlastungspakete bereits 30 Milliarden Euro, so zeigt sich mit der Summe von 65 Milliarden für das dritte Paket, die enorme Bereitschaft und Schlagkraft, die die sozialdemokratisch geführte Regierung an den Tag legt. Finanziert werden soll dieser finanzielle Kraftakt, welcher sich im Rahmen der Schuldenbremse bewegen soll, u.a. durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energieunternehmen.
Besonders, dass nun auch Rentnerinnen und Rentner 300 Euro sowie Studierende 200 Euro Energiepreispauschale erhalten werden wertet Winkler als überfällige und wichtige Maßnahme, um die ärgsten sozialen Verwerfungen abfedern zu können. Ebenfalls die verlautete Einführung einer Strompreisbremse für einen Basisverbrauch wird dazu führen, dass Strom einerseits für die Menschen und Unternehmen bezahlbar bleibt, diese aber zugleich auch zu einem angemessen und zumutbaren Energiesparen angehalten werden.
„In der Krise zeigt der deutsche Staat sein soziales Grundverständnis und sorgt dafür, dass Geld von Zufalls- und Kriegsgewinnern umverteilt wird, damit niemand im Winter frieren muss oder im Dunkeln sitzt, weil Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt werden können. Neben den schnellen und kurzfristigen Entlastungen freue ich mich, dass die Ampel in Berlin auch langfristig mit dem neuen Bürgergeld, einem überarbeitenden Wohngeld sowie höherem Kindergeld der sozialen Kälte entgegenwirkt“, so Landtagsabgeordneter Winkler, der gespannt ist auf die genauen Details der entsprechenden Bundesgesetzte in den nächsten Tagen und Wochen.
Die Ergebnisse zusammengefasst:
02.05.2022 in Bundespolitik
Am Nachmittag des 02. Mai berät der Deutsche Bundestag abschließend, dass die EEG-Umlage ab 01. Juli auf null Cent pro Kilowattstunde absinken soll. Damit wird ein zentrales Wahlkampfversprechen von Volkmar Winklers SPD auf der Bundesebene gehalten. Profitieren werden durch die Neuregelung alle Stromverbraucher in Deutschland. Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt spart durch diese Entlastung jedes Jahr 260 Euro. Abgeordneter Winkler, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion begrüßt, dass trotz der Absenkung der EEG-Umlage die EEG-Förderung bestehen bleibt und die Energiewende sogar beschleunigt wird: „Denn durch einen gesenkten Strompreis werden auch die so wichtigen Wärmepumpen, um unabhängiger von Gas zu werden, für die Bürger attraktiver.“ Volkmar Winkler mit Bürgerbüros in Markkleeberg, Torgau und Oschatz weiterhin: „Wir alle sehen, wie rapide die Energiepreise in letzter Zeit gestiegen sind. Aus Gesprächen mit den Bürgern werden mir die Sorgen, wohin sich dies alles noch hin entwickeln soll, immer öfter vorgetragen. Deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung neben ihrem zweiten Entlastungspaket über 30 Milliarden auch ihrem Koalitionsvertrag treu bleibt und die versprochene EEG-Umlage-Senkung jetzt einhält.“
25.11.2020 in Bundespolitik
Heute geht das Internetportal zur Beantragung der Novemberhilfen für Betroffene der Corona-Pandemie online. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wie Museen. Das Besondere an den Novemberhilfen ist, dass nicht nur klassische Unternehmen profitieren, sondern auch Gastronomen, Betreiber von Hotels, Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe sowie Kulturschaffende. Auch indirekt Betroffene, also Unternehmen und Solo-Selbstständige, die nachweislich und regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen, können von den Hilfen profitieren.
„Die Novemberhilfen helfen Unternehmen, die besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen sind. Für mich ist besonders wichtig, dass neben Restaurants oder Sportstudios auch Einrichtungen wie Museen sowie Angehörige der Freien Berufe, zum Beispiel Tierärzte, Kulturschaffende oder Journalisten die Hilfen beantragen können. Unser Ziel ist es, die Wirtschaft zu unterstützen und damit Beschäftigung zu sichern“, so SPD-Landtagsabgeordneter mit Büro in Markkleeberg Volkmar Winkler.
Aus dem Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) werden dafür bis zu 14 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. So sollen nicht zurück zahlbare Zuschüsse in Höhe von 75 % des Novemberumsatzes des Vorjahres oder alternativ des durchschnittlichen Monatsumsatzes im Jahr 2019 gewährt werden. Über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können die Anträge gestellt werden, die Sächsische Aufbaubank (SAB) übernimmt dann die Bearbeitung der Anträge, die Hilfen werden schlussendlich über die Bundeskasse ausgezahlt. Die vorgesehenen Abschlagszahlungen von bis zu 5.000 EUR für Soloselbstständige und bis zu 10.000 EUR für Unternehmen sollen dann zügig ausgezahlt werden – beginnend noch im November.
Wegen der ersten Corona-Welle im Frühjahr wurden insgesamt über 84,5 Millionen Euro an Unternehmenshilfen im Landkreis Leipzig ausgezahlt. Unternehmen im Landkreis Nordsachsen haben bereits über 59,6 Millionen ausgezahlt bekommen. Das sei, neben weiteren Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld, von immenser Bedeutung für die Region. „Durch die Wirtschaftshilfen wurde verhindert, dass zu viele Unternehmen in die Insolvenz gehen und die Arbeitslosigkeit drastisch steigt“, so Winkler. Dieser Erfolg dürfe nicht durch fahrlässiges Verhalten unnötig riskiert werden. „Für die SPD gilt der Grundsatz: wir investieren lieber in den Schutz vor Arbeitslosigkeit als in deren Finanzierung. Jeder Euro, der in der Krise zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region ausgegeben wird, ist gut angelegt“, so Winkler abschließend.
Bisher wurden in Sachsen über die Hilfsprogramme von Bund und Freistaat, die in der ersten Corona-Welle im Frühjahr an den Start gingen, rund 1,45 Milliarden Euro an Unternehmen ausgezahlt.
Insgesamt wurden 117.727 Anträge gestellt, davon wurden 107.771 Anträge bewilligt.
Der Bundesfinanzminister sprach sich zudem für weitere Hilfen aus, sollten die Corona-Beschränkungen verlängert werden. „Wenn die Beschränkungen des Novembers verlängert werden sollten, ist für mich klar, dass die finanzielle Unterstützung der direkt betroffenen Branchen dann ebenfalls weiter nötig ist.“ Dies wäre zwar finanziell eine Herausforderung und europarechtlich kompliziert. „Es geht aber um die Sicherung von Existenzen in dieser schwierigen Zeit, da müssen wir pragmatisch, unbürokratisch und klug handeln.“
Weitere Informationen zu den Novemberhilfen aufbereitet von der Bundes-SPD findet man unter: https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/die-novemberhilfe-unkompliziert-und-schnell/25/11/2020/