Sachsen sagt Lebensmittelverschwendung den Kampf an - Lebensmittel an soziale Einrichtungen weitergeben

Veröffentlicht am 26.03.2021 in Landespolitik

MdL Winkler und Schriftzug: Nahrung für den Müll? Nein zur Lebensmittelverschwendung!

"Vielleicht erinnern Sie sich ja daran, wann Sie das letzte Mal Lebensmittel wegwerfen mussten, weil sie nicht mehr essbar oder bereits schlecht waren. Ich hoffe, dass Sie sich dann wenigstens geärgert und vorgenommen haben, dass das in Zukunft nicht wieder oder seltener passiert. Mir geht es auf jedem Fall immer so! Und, man muss es leider so sagen, als Verbraucher sind wir an der Lebensmittelverschwendung wesentlich beteiligt." machte MdL Volkmar Winkler während der Landtagsdebatte am 24. März deutlich. In Deutschland landen je nach Quellenlage jährlich 12 bis 18 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall. Diese enorme Verschwendung von bis zu einem Drittel des Nahrungsmittelverbrauchs bedeutet eine dramatische Ressourcenvergeudung mit weltweiten negativen sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgen. Denn für die Produktion dieser Lebensmittel wird das Klima belastet, es werden Energie und Arbeitskraft eingesetzt, Wasser und Rohstoffe verbraucht und landwirtschaftliche Flächen genutzt. All das für den Müll!?  Das müssen wir dringend ändern! Irgendwo muss angefangen werden und so macht sich der Freistaat Sachsen nun auf den Weg. 

Und daher haben die Regierungsfraktionen im Sächsischen Landtag einen Antrag erarbeitet, der Lebensmittelverschwendung bekämpfen soll. Der Fokus liegt einerseits auf die Weitergabe geeigneter Lebensmittel an Initiativen, wie Lebensmitteltafeln oder Foodsharing-Organisationen. Dieser Ansatz trägt unmittelbar zur Ressourcenschonung bei, da verwertbare Lebensmittel durch Umverteilung vorder Entsorgung gerettet werden. Dabei zielen wir auf den Abbau von Unsicherheiten und die Vereinfachung rechtlicher Vorgaben sowie die Stärkung bestehender Programme, die der Reduzierung von Lebensmittelverlusten dienen. Und andererseits wollten wir weiter die Verbraucheraufklärung und Ernährungsbildung verbessern, also klassische Felder der Verhaltens- und Verbraucherpsychologie.

Winkler machte deutlich: "Ja, ich weiß, dass es an diesem Ansatz Kritik gibt, da er manchen nicht weit genug geht. Länder wie Italien, Frankreich oder Tschechien beschreiten hier andere Wege, die den Handel mehr einbinden, Lebensmittelspenden verbindlich machen und teils auch hohe Strafgelder für weggeworfene Nahrungsmittel verhängen. Natürlich werden wir das Problem nicht nur mit einer Verhaltensänderung der Verbraucher und auch nicht nur in Sachsen lösen, sondern wir müssen es ganzheitlich und international angehen." Große Hoffnungen setze der Abgeordnete auch in die neue Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) und besonders die farm-to-fork-Strategie. 

Neben diesem konkreten neuen Antrag beschreitet Sachsen auch noch weitere Wege, um der Lebensmittelverschwendung Herr zu werden und ein höheres Bewusstsein für Nahrungsmittel zu schaffen:

- wir kofinanzieren bspw. ein Bundesprojekt zur Verbraucherberatung hinsichtlich Ernährung, das durch die Verbraucherzentrale betrieben wird;

- wir kofinanzieren das EU-Schulverpflegungsprogramm mit den zwei Strängen Obst/Gemüse und Milch – begleitende pädagogischen Maßnahmen wie z.B. die Besuche von Landwirten oder Thementagen an den Schulen sollen zu einer Bewusstseinsbildung der Kinder für die Herstellung und den Verbrauch von Lebensmitteln sensibilisieren;

- wir unterstützen regionale Erzeuger und die Direktvermarktung ihrer Produkte in der Land- und Ernährungswirtschaft – das dient einem bewussteren Umgang mit Lebensmitteln aus der Region.

 

Hintergrund:

Am 24. März 2021 hat der Sächsische Landtag dem Entwurf der Regierungsfraktionen CDU, B´90/Grüne und SPD "Nachhaltige Verwertung von Lebensmitteln statt Entsorgung in der Abfalltonne" zugestimmt. Damit wird die Sächsische Landesregierung aufgefordert: 

1. über Unsicherheiten und rechtliche Vorgaben bei der Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen aufzuklären, damit hochwertige Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, aber für den menschlichen Verzehr noch bestens geeignet sind, verwendet werden können;

2. die privaten Haushalte in die Überlegungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen weiterhin intensiv einzubeziehen;

3. bestehende Programme, die der Reduzierung von Lebensmittelverlusten und der Verbraucheraufklärung dienen, zu evaluieren und fortzusetzen sowie die Förderung regionaler Initiativen wie Lebensmitteltafeln oder Foodsharing-Organisationen zu prüfen;

4. Hilfestellungen für die Praxis zu entwickeln, um hygienegerechte Weitergabe von Speisen aus der Gemeinschaftsverpflegung zu erleichtern;

5. Ernährungsbildung an Schulen und Kitas weiter zu stärken, um Wertschätzung für Lebensmittel zu vermitteln sowie Verbraucherinnen und Verbraucher durch zielgerichtete Informationen aufzuklären und

6. die vorgenannten Beschlussziffern unter Vorbehalt des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushaltes 2021/2022 umzusetzen.