Programm „Vitale Dorfkerne“ geht ohne Kürzungen und deutlich regionaler in eine neue Runde

Veröffentlicht am 29.04.2021 in Landespolitik

Beispielbild Dorf

Seit 2016 hat der Freistaat rund 85 Millionen Euro über ein besonderes Förderprogramm in über 200 Projekte zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Dörfern und Kleinstädten investiert. Im nordsächsischen Löbnitz wurde so 2019 dank des sächsischen Förderprojekts „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ in Zusammenarbeit von Gemeinde und Kirche der öffentliche Garten »Ave von Schönfeld« angelegt und gestaltet. Im Landkreis Leipzig wiederum wurde beispielsweise der barrierefreie Umbau und die Erweiterung des Bürger- und Vereinshauses im Rittergut Großpösna mit rund einer Million Euro über das Programm gefördert.

SPD-Landtagsabgeordneter Volkmar Winkler freut sich nicht nur darüber, dass das Förderprogramm weiterläuft, sondern auch das an dieser Stelle nicht der Kürzungsrotstift angesetzt wurde. Als Mitglied im Ausschuss für Regionalentwicklung habe er sich besonders dafür eingesetzt, dass Regionalität bei der Mittelvergabe eine noch größere Rolle spielen wird.

 

Sollte der Landtag dem Doppelhaushalt 2021/22 zustimmen, werden 2021 im nunmehr schon 6. Aufruf erneut 25 Millionen Euro für neue Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Zukünftig werden die Mittel nicht mehr im Windhundverfahren, also nach Schnelligkeit der Antragsstellung, vergeben, sondern die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete bewerten die eingereichten Projekte der Gemeinden anhand von Kriterien und entscheiden letztlich vor Ort über die Mittelvergabe. Die LAGs  schließen  sich  dafür  laut Aussagen des Regionalministeriums in  zehn  Gruppen  zusammen,  die etwa  das  Gebiet  der  zehn  Landkreise  abbilden werden.  Die Fördermittel werden einwohnerbezogen in   gemeinsamen Teilbudgets den LAG-Gruppen zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise.   

Winkler: „Als SPD setzen wir uns schon lange dafür ein, dass die Entscheidungen darüber, wie die Fördermittel eingesetzt werden sollen, so dezentral wie möglich geschehen soll. Denn vor Ort weiß die Kommunalpolitik und die Zivilgesellschaft am besten was das Dorf oder die Kleinstadt braucht um lebenswert zu bleiben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.“

Das Land gibt damit den Kommunen weitere finanzielle Spielräume um über das Programm z.B. dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden leerstehenden Gebäuden, wie ehemaligen Schulen und Kindertageseinrichtungen einzurichten, Plätze so umzugestalten, dass sie auf die verschiedensten Arten genutzt werden können und ruinöser Bausubstanz zu beseitigen. Zukünftig können auch stärker Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die bestehende Freibäder gefördert werden. 

In seiner Pressemitteilung von 23. April 2021 teilt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung des Weiteren mit: „Die Förderung über die Richtlinie „Ländliche Entwicklung“ ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien […] Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt mindestens 20.000 Euro und in der Regel maximal 500.000 Euro, der Fördersatz liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die LAG-Gruppen können jedoch die Höhe der maximalen Zuwendung und den tatsächlichen Fördersatz bis höchstens 75 Prozent eigenverantwortlich festlegen. Bewerben können sich Gemeinden mit entsprechenden Vorhabenbeschreibungen bei ihren LAG bis zum 28. Mai 2021. Für diesen Aufruf werden Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie Landesmittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.