Das Geld stammt aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, das nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt verwaltet wurde. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, hat auf juristischem Wege die Herausgabe von Vermögenswerten erwirkt, die zu Unrecht auf anderen Konten landeten.
Das verfügbare Vermögen wird auf der Basis der Einwohnerzahl zum 31. Dezember 1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Freistaat Sachsen erhält so knapp 30 Prozent der Mittel. Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen. Mit dem Einsatz für den historischen Gebäudekomplex, der zugleich Denkmal in der Elbestadt ist, sind diese Voraussetzungen gegeben.
Eingesetzt werden soll das Geld bei zwei Maßnahmen. Einmal, um dem Elbtor des Schlosskomplexes zu alter Schönheit zu verhelfen, und zum anderen für die Sanierung und Restaurierung der Stützmauer am Rosengarten. „Das ist gut angelegtes Geld. Wir als Landkreis haben auch eine große Verantwortung, um das historische Erbe von Schloss Hartenfels für nachfolgende Generationen zu bewahren“, betonte Kabisch. Beim Rundgang wurde schnell deutlich, wo überall noch Restauratoren und Handwerker arbeiten müssen. Derzeit wird der Eckerker grundsaniert, auch am Eingangsportal stehen noch Gerüste.
Presseartikel aus der Torgauer Zeitung von Redakteurin Bärbel Schuman
(Foto B.Schumann / TZ)