44500 Euro Fördermittel für das Bürgerhaus Dautzschen

Veröffentlicht am 19.11.2022 in Wahlkreis

Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen Dirk Panter besuchte ich am 18.11.2022 das Bürgerhaus Dautzschen, welches eine Förderung von 44500 Euro erhält.

Die Bewohner des ländlichen Dautzschens und der benachbarten Ortsteile, wie Großtreben und Last können in ihrem barrierefreiem Bürgerhaus die Gemeindebibliothek und das Archiv besuchen, die Feuerwehr trifft sich genauso vor Ort, wie die Vereine. Die Außenfassade war zuletzt in einem sanierungswürdigem Zustand und die Fenster undicht. Durch die notwendige Sanierung wird dieser Ort des sozialen Miteinanders und des Zusammenkommens im ländlichen Raum erhalten. Die großartige ehrenamtliche Arbeit, welche für ein buntes Dorfleben verantwortlich ist, wird dadurch wertgeschätzt und unterstützt. Gerne haben wir uns für dafür eingesetzt, dass das Bürgerhaus über die Förderung weiter ein wichtiger und zentraler Anlaufpunkt für die Bürger der Region bleiben kann. Viele Vertreter der Nutzer des Bürgerhauses nahmen gemeinsam mit dem Bürgermeister Rene Vetter am Termin teil und informierten über die Vielfalt ihres Engagements und die lange und wechselhafte Geschichte des nun als Bürgerhaus Dautzschen genutzten Gebäudes. Natürlich wurde auch die Gelegenheit genutzt, um aktuelle Themen aufzugreifen und zu besprechen.

 

Das Geld, welches durch die Sächsische Staatsregierung vergeben wurde, stammt aus dem Vermögen ehemaliger Parteien und Massenorganisationen der DDR, den sogenannten PMO-Mitteln. Die Mittelfreigabe erfolgte durch die Landesregierung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bereits im Mai 2022. Die Gemeinde Beilrode plant mit den Landesmitteln die notwendigen Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an u.a. Fassade und Fenstern umzusetzen.

Zum Hintergund: Was sind PMO-Mittel?

PMO-Mittel stammen aus Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, das nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt verwaltet wurde. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, hat auf juristischem Wege auch die Herausgabe von Vermögenswerten erwirkt, die zu Unrecht auf andere Konten transferiert wurden. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Freistaat Sachsen erhält so knapp 30% der Mittel. Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen.

Den LVZ Artikel finden sie im Link:

DDR-Vermögen rettet Dautzschener Bürgerhaus (lvz.de)