200.000 Euro für das Oschatzer E-Werk
Sächsische Staatsregierung stellt Gelder für Dachsanierung zur Verfügung
Mit 200.000 Euro wird das E-Werk in Oschatz bei der Sanierung seines Daches unterstützt. In dem soziokulturellen Zentrum finden generationsübergreifende Angebote von Theaterprojekten, über einen Gemeinschaftsgarten bis zum Makerspace statt. „Ich freue mich, dass die wichtige Arbeit des E-Werk in Oschatz Anerkennung findet", sagt der SPD-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Henning Homann, der seinen Einfluss geltend gemacht hatte und das Projekt auf die Förderliste gesetzt hat. Das Geld, welches durch die Sächsische Staatsregierung vergeben wird, stammt aus dem Vermögen ehemaliger Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel).
„Durch die Instandsetzung des Daches wird es möglich sein, dass das Oschatzer E-Werk auch weiterhin als Standort für tolle Gemeinschaftsprojekte dient. Soziokulturelle Zentren wie das Oschatzer E-Werk sind ein wichtiger Teil der sächsischen Kulturlandschaft", so Henning Homann. „Sie sind außerdem zivilgesellschaftlich engagiert und stärken den sozialen Zusammenhalt. Damit bringen sie die Region voran. Diese Orte verdienen unseren Respekt und müssen gefördert und erhalten werden." Auch in der Corona-Pandemie habe man die Angebote für Kinder und Jugendliche aufrechterhalten und sich durch kreative Formate für das Gemeinwesen eingesetzt.
Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Winkler begrüßt die Gelder für seinen Wahlkreis und die Unterstützung des Oschatzer E-Werk: „Die vielen Ehrenamtlichen und das Team des E-Werk leisten einen großen Beitrag für die Menschen in unserer Region. Bei mehreren Besuchen konnte ich mich in den letzten Jahren von der Vielfalt der Angebote überzeugen. Dieses beispielhafte Engagement im ländlichen Raum gilt es nach Kräften zu unterstützen. Auf Landesebene setzen wir uns politisch für den Erhalt der vielen Bildungs- und Kulturprojekte ein und stellen ihre langfristige Nutzung sicher."
Hintergrund: Was sind PMO-Mittel?
PMO-Mittel stammen aus Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, das nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt verwaltet wurde. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, hat auf juristischem Wege auch die Herausgabe von Vermögenswerten erwirkt, die zu Unrecht auf andere Konten transferiert wurden. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Freistaat Sachsen erhält so knapp 30% der Mittel. Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen.